SR 0.274.185.181

Briefwechsel vom 12./15. Februar 1979 zwischen der Schweiz und dem Grossherzogtum Luxemburg betreffend die Übermittlung von gerichtlichen und aussergerichtlichen Urkunden sowie von Ersuchungsschreiben (mit Verzeichnis)

vom 15. February 1979
(Stand am 01.01.2013)

0.274.185.181

AS 1979 766

Briefwechsel vom 12./15. Februar 1979 zwischen der Schweiz und dem Grossherzogtum Luxemburg betreffend die Übermittlung von gerichtlichen und aussergerichtlichen Urkunden sowie von Ersuchungsschreiben

In Kraft getreten am 1. März 1979

(Stand am 1. Januar 2013)

Übersetzung

Herr Minister,

Ich habe die Ehre, Ihrer Exzellenz das Einverständnis des Bundesrates zu den vorstehenden Ausführungen mitzuteilen und bringe Ihnen zur Kenntnis, dass die für den direkten Rechtshilfeverkehr in Zivil‑ und Handelssachen mit den luxemburgischen Behörden zuständigen schweizerischen Behörden, gemäss der Haager Übereinkunft vom 1. März 1954[*] betreffend Zivilprozessrecht, im Anhang zu dieser Antwort aufgeführt sind. Ihr Schreiben und diese Antwort bilden somit eine zwischen den beiden Regierungen abgeschlossene Vereinbarung, welche auf den 1. März 1979 in Kraft tritt und jederzeit unter Wahrung einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden kann.

Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Verzeichnis der schweizerischen Behörden, denen der direkte Verkehr in Rechtshilfesachen mit ausländischen Amtsstellen gestattet ist Ein aktuelles Verzeichnis der schweizerischen Behörden ist im Internet an folgender Adresse abrufbar: https://www.rhf.admin.ch > Zivilrecht > Behörden > Verzeichnis Behörden Direktverkehr