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SR 0.274.184.542

Briefwechsel vom 2. Juni 1988 zwischen der Schweiz und Italien betreffend die Übermittlung von gerichtlichen und aussergerichtlichen Urkunden sowie von Ersuchungsschreiben in Zivil- und Handelssachen (mit Verzeichnis und Anhängen)

vom 02. June 1988
(Stand am 01.01.2013)

0.274.184.542

AS 1988 1273

Briefwechsel vom 2. Juni 1988 zwischen der Schweiz und Italien betreffend die Übermittlung von gerichtlichen und aussergerichtlichen Urkunden sowie von Ersuchungsschreiben in Zivil‑ und Handelssachen

In Kraft getreten am 1. September 1988

(Stand am 1. Januar 2013)

Übersetzung

Herr Bundesrat,

Ihr Brief und die vorliegende Antwort bilden somit eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen, die am 1. September 1988 in Kraft tritt und jederzeit unter Wahrung einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden kann.

Ich benütze diesen Anlass, Herr Bundesrat, Sie meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.