SR 0.274.181.364

Erklärung vom 8./28. November 1899 zwischen der Schweiz und dem Deutschen Reiche betreffend den unmittelbaren Geschäftsverkehr zwischen den beiderseitigen Gerichtsbehörden und den Administrativbehörden für gewerbliches Eigentum

vom 28. November 1899
(Stand am 01.01.1900)

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0.274.181.364

Originaltext

Erklärung zwischen der Schweiz und dem Deutschen Reiche betreffend den unmittelbaren Geschäftsverkehr zwischen den beiderseitigen Gerichtsbehörden und den Administrativbehörden für gewerbliches Eigentum

Abgegeben am 8./28. November 1899
In Kraft getreten am 1. Januar 1900

Erklärung des Bundesrates

Erklärung des Deutschen Reiches