Briefwechsel vom 23. Juli/11. August 1971 zwischen dem Eidgenössischen Politischen Departement und der Asiatischen Entwicklungsbank über das Büro der Bank in Zürich und die darin tätigen Mitarbeiter der Bank
0.192.122.975
AS 1971 1360
Briefwechsel vom 23. Juli/11. August 1971 zwischen dem Eidgenössischen Politischen Departement und der Asiatischen Entwicklungsbank über das Büro der Bank in Zürich und die darin tätigen Mitarbeiter der Bank
In Kraft getreten am 11. August 1971
(Stand am 11. August 1971)
Originaltext
Eröffnung eines Büros der Asiatischen Entwicklungsbank
Sehr geehrter Herr Präsident,
Wir beehren uns, Ihnen mitzuteilen, dass der Schweizerische Bundesrat von der Absicht der Asiatischen Entwicklungsbank Kenntnis genommen hat, ihrem Finanzberater einen neuen Standort zuzuweisen und in diesem Zusammenhang in Zürich ein Büro zu eröffnen. Der Bundesrat begrüsst diese Gelegenheit, die bisherige Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Bank noch enger zu gestalten, und hat in seinem Schreiben vorn 16. Oktober 1970 dem Vorhaben der Bank bereits grundsätzlich zugestimmt.
Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie die Zustimmung der Bank zur vorstehenden Vereinbarung bestätigen würden, die in doppelter Ausfertigung in Deutsch und Englisch erstellt worden ist, wobei beide Texte gleichermassen verbindlich sind.
Wir benützen diesen Anlass, um Ihnen, sehr geehrter Herr Präsident, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.