Briefwechsel vom 30. Januar/25. Februar 1969 zwischen dem Eidgenössischen Politischen Departement und der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur über die Vorrechte und Immunitäten der UNESCO in der Schweiz
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0.192.120.241
Briefwechsel vom 30. Januar/25. Februar 1969
zwischen dem Eidgenössischen Politischen Departement
und der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung,
Wissenschaft und Kultur über die Vorrechte und Immunitäten
der UNESCO in der Schweiz
In Kraft seit 1. Januar 1969
(Stand am 1. Januar 1969)
Übersetzung
Herr Bundesrat,
Genehmigen Sie, Herr Generaldirektor, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Spühler»
Im Namen der Organisation nehme ich die in Ihrem Brief enthaltenen Bestimmungen an. Folglich bilden Ihr Brief und das vorliegende Schreiben eine Übereinkunft, die am 1. Januar 1969 in Kraft getreten ist.
Genehmigen Sie, Herr Bundesrat, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
René Maheu