SR 0.192.110.03

Übereinkommen vom 21. November 1947 über die Vorrechte und Immunitäten der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen (mit Anhängen)

vom 21. November 1947
(Stand am 04.03.2025)

0.192.110.03

 AS 2012 5695

Übersetzung

Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen

Abgeschlossen in New York am 21. November 1947

Schweizerische Beitrittsurkunde hinterlegt am 25. September 2012

In Kraft getreten für die Schweiz am 25. September 2012

(Stand am 4. März 2025)

Da die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 13. Februar 1946 eine Entschliessung angenommen hat, wonach die Vorrechte und Immunitäten, welche die Vereinten Nationen und die verschiedenen Sonderorganisationen geniessen, so weit wie möglich vereinheitlicht werden sollen;

da zwischen den Vereinten Nationen und den Sonderorganisationen Beratungen über die Durchführung dieser Entschliessung stattgefunden haben;

hat demgemäss die Generalversammlung durch die am 21. November 1947 angenommene Entschliessung das folgende Übereinkommen genehmigt, das den Sonderorganisationen zur Annahme und jedem Mitglied der Vereinten Nationen sowie jedem anderen Mitglied einer oder mehrerer Sonderorganisation zum Beitritt vorgelegt wird.

Art. I Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Art. II Rechtspersönlichkeit
Art. III Vermögenswerte, Gelder und Guthaben
Art. IV Erleichterungen im Nachrichtenverkehr
Art. V Vertreter der Mitglieder
Art. VI Bedienstete
Art. VII Missbrauch der Vorrechte
Art. VIII Passierscheine
Art. IX Beilegung von Streitigkeiten
Art. X Anhänge und Anwendung des Übereinkommens auf die einzelnen Sonderorganisationen
Art. XI Schlussbestimmungen