Übereinkommen vom 21. November 1947 über die Vorrechte und Immunitäten der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen (mit Anhängen)
0.192.110.03
AS 2012 5695
Übersetzung
Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen
Abgeschlossen in New York am 21. November 1947
Schweizerische Beitrittsurkunde hinterlegt am 25. September 2012
In Kraft getreten für die Schweiz am 25. September 2012
(Stand am 4. März 2025)
Da die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 13. Februar 1946 eine Entschliessung angenommen hat, wonach die Vorrechte und Immunitäten, welche die Vereinten Nationen und die verschiedenen Sonderorganisationen geniessen, so weit wie möglich vereinheitlicht werden sollen;
da zwischen den Vereinten Nationen und den Sonderorganisationen Beratungen über die Durchführung dieser Entschliessung stattgefunden haben;
hat demgemäss die Generalversammlung durch die am 21. November 1947 angenommene Entschliessung das folgende Übereinkommen genehmigt, das den Sonderorganisationen zur Annahme und jedem Mitglied der Vereinten Nationen sowie jedem anderen Mitglied einer oder mehrerer Sonderorganisation zum Beitritt vorgelegt wird.