Erklärung vom 4./30. August 1862 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Königlichen Niederländischen Regierung betreffend gegenseitige Freihaltung vom Militärdienste
0.142.116.362
BS 11706
ÜbersetzungDer Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.
Erklärungen zwischen dem Schweizerischen Bundesrate und der Königlichen Niederländischen Regierung betreffend gegenseitige Freihaltung vom Militärdienste
Abgegeben am 4./30. August 1862
(Stand am 30. August 1862)
Der Schweizerische Bundesrat
erklärt hiermit,
infolge der zwischen den sämtlichen Kantonen der Eidgenossenschaft und der Regierung des Königreichs der Niederlande durch seine Vermittlung getroffenen Übereinkunft:
Dass die niederländischen Untertanen, wenn sie kürzere oder längere Zeit in einem der Schweizerkantone wohnen, daselbst weder zu irgendeinem Militärdienste noch zu einer Ersatzleistung für diese Ausnahme angehalten werden sollen.