Notenaustausch vom 15. Januar/28. Mai 1991 zwischen der Schweiz und Algerien über die gegenseitige Visumbefreiung bestimmter Angehöriger des andern Staates
0.142.111.272
[*]AS AS (Stand am 10. Juni 1997)
0.142.111.272
Notenaustausch vom 15. Januar/28. Mai 1991 zwischen der Schweiz und Algerien über die gegenseitige Visumbefreiung bestimmter Angehöriger des andern Staates
In Kraft getreten am 28. Mai 1991
ÜbersetzungDer Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.
In Beantwortung seiner Note beehrt sich die Botschaft, das Ministerium davon zu unterrichten, dass die – ebenfalls auf das Fürstentum Liechtenstein anwendbaren – vorerwähnten Bestimmungen die Zustimmung der schweizerischen Behörden gefunden haben. Damit stellen die Note des Ministeriums vom 15. Januar 1991 und die vorliegende Note der Botschaft ein Abkommen zwischen den beiden Regierungen dar.
Die Schweizerische Botschaft benützt auch diesen Anlass, um das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Demokratischen Volksrepublik Algerien ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.